Die Bundesnotarkammer betreibt als Urkundenarchivbehörde das Elektronische Urkundenarchiv. Es besteht aus dem Urkundenverzeichnis, dem Verwahrungsverzeichnis und der elektronischen Urkundensammlung.
Am 1. Januar 2022 ist das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis gestartet. Damit erfolgt die Dokumentation rein elektronisch. Die Einführung des elektronischen Urkundenarchivs sorgt bei den Notariaten für eine zügige Digitalisierung. Es müssen gem. §55 Absatz 2 BeurkG alle notariellen Urkunden digitalisiert und für 100 Jahre elektronisch aufbewahrt werden. „Ab dem 1. Juli 2022 sind alle neu errichteten Urkunden verpflichtend einzuscannen und als elektronische Fassung der Urschrift in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren.“
Um Ihre vorhandene Hardware auf die Anforderungen des Archivs aufzurüsten, sprechen wir gerne mit Ihnen über die Möglichkeiten zur Nachrüstung. Benötigen Sie einen neuen Dokumentenscanner begleiten wir Sie von der Auswahl bis zur Installation!
Unsere empfohlenen Multifunktionsgeräte mit Scanner erfüllen alle notwendigen, dringend empfohlenen sowie viele zweckmäßigen Eigenschaften für den reibungslosen Scanprozesses im Notariat.
Der Schwarzdruck der aufgeführten Multifunktionsdrucker erfüllen außerdem die Anforderungen an Dokumentenechtheit gemäß
§ 12 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare,
kurz DONot (ehem. § 29 DONot).
Weitere Fragen und Antworten zum Urkundenarchiv und zur Aufbewahrung von notariellen Urkunden erhalten Sie hier: https://www.elektronisches-urkundenarchiv.de/faq
Das Praxishandbuch zur täglichen Nutzung sowohl für Mitarbeiter und Notar "Wegweiser durch die NotaktVV" soll ein Leitfaden bei der Umsetzung der neuen Prozesse sein. Er gibt Antworten auf Ihre Fragen, und unterstützt Sie bei der Umsetzung des Workflow in die digitale Welt.